Wir sind rund um die Uhr, Tag und Nacht für Sie erreichbar, um Sie durch diese schwere Zeit zu begleiten.

Wenn der Todesfall zu Hause eintritt
Bitte benachrichtigen Sie einen Arzt, wenn möglich den Hausarzt (im Urlaubsfall dessen Stellvertreter) oder aber den Notarzt (beispielsweise bei ASB, Johanniter,..). Dieser wird nach der Untersuchung des/r Verstorbenen eine Todesbescheinigung ausfüllen. Hierzu halten Sie bitte den Personalausweis des/r Verstorbenen bereit. Sollten Sie unsere Hilfe benötigen, so sind wir telefonisch immer für Sie erreichbar und kommen auf Wunsch umgehend zu Ihnen.


Verstorben im Krankenhaus
Sie werden als nächste Angehörige zeitnah informiert. Der zuständige Arzt im Klinikum führt die Untersuchung automatisch durch.


Todesfall in einem Senioren-/Pflegeheim oder Hospiz
Die Heimleitung verständigt Sie, als Angehörige, und kümmert sich um die Benachrichtigung eines Arztes.

Informieren Sie uns!
Wir werden Ihnen während des Telefonates den weiteren Ablauf erklären und mit Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit direkt zu einem unserer Büros zu kommen.

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.

Telefon Niedernhausen: 0 61 27 - 85 47
Telefon Idstein: 0 61 26 - 58 17 10
Telefon Hünstetten: 0 61 26 - 95 91 030

Um die Bestattungsangelegenheiten mit Ihnen regeln zu können, werden wir ein persönliches und vertrauliches Gespräch haben. Hierbei haben Sie Gelegenheit Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen einzubringen. Das Beratungsgespräch kann bei uns im Büro oder auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Da wir die persönlichen Daten des/r Verstorbenen benötigen, ist es von Vorteil, wenn alle Familienpapiere bei der Beratung vorliegen.

Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, so können wir Ihnen bei deren Beschaffung behilflich sein.


Benötigte Papiere im Einzelnen:
  • Familienstammbuch (vollständig geführt) oder als Einzeldokument
  • Personalausweis des/r Verstorbenen
  • Heiratsurkunde/Stammbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder
  • Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
  • Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
  • Sterbeurkunde (des Ehegatten, falls dieser schon verstorben ist)
  • Todesbescheinigung vom Arzt (wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist)
  • Rentenanpassungsbescheid (letzter, aktueller Stand) und Betriebsrente
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte)
  • Versicherungsverträge (Sterbegeld, Kleinlebens- und Lebensversicherung) und Police (Versicherungsschein)
  • Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte