In der 3. Und 4. Generation das Fachunternehmen Ihres Vertrauens!

08.04.04 – Idsteiner Anzeiger

Seit 1897

1897 gegründet, befindet sich obiges Bestattungsinstitut im Familienbesitz. Seit dem 1. Januar 1981 wird die Firma von Werner und seiner Frau Gabi geführt.


Im Januar 1999 expandierte man. Eine Zweigstelle wurde am Löherplatz in Idstein, Schulze-Delitzsch-Straße 18, eröffnet.

Pietät Ernst – gut gerüstet für die Zukunft

Nach dem Abitur an der Pestalozzi-Schule Idstein absolvierte Tochter Sabrina Ernst eine Lehre als Kauffrau im Groß- und Außenhandel in einem ortsansässigen Unternehmen. Im Januar 2003 trat Sabrina Ernst in den elterlichen Betrieb als Mitinhaberin ein, der seit dieser Zeit in der 3. Und 4. Generation besteht. Zwar ist Sabrina seit jeher mit dem Beruf und den damit verbunden Aufgaben vertraut gewesen, entschloss sich aber trotzdem für eine Ausbildung als „Geprüfte Bestatterin“.

Zu der umfangreichen Ausbildung gehörten unter anderem folgende Bereiche: Standesamtwesen, Bestattungsrecht, BWL, Bestattungskultur, Grabmachertechnik und Warenkunde, hygienische Versorgung von Verstorbenen, Beratung und Betreuung der Hinterbliebenen.

Im Januar 2004 wurde die Ausbildung vor der Handwerkskammer Düsseldorf zum Abschluss gebracht.

Somit hat man einen seriösen und zuverlässigen Partner, der mit den umfangreichen Formalitäten und dem erforderlichen Fachwissen für eine Bestattung vollständig vertraut ist und diese auch komplett übernehmen kann. Das Familienunternehmen ist ein Partner des Vertrauens und verfügt gleichzeitig über große Erfahrungen für eine sensible und individuelle Begleitung in dieser schweren Zeit.

In Anerkennung Ihrer Verantwortung gegenüber Auftraggeber und Öffentlichkeit und in der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft zu Ihrem Bestatterverband legen die Inhaber des Markenzeichens ihrer Berufsausübung folgende Verpflichtung zugrunde:

  • Die Würde der Verstorbenen zu achten und Riten und Brauchtum aller Kulturen, Nationen und Religionen zu respektieren.
  • Angehörige sensibel und rücksichtsvoll zu begleiten.
  • Die übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt und im Interesse der Auftraggeber zu erfüllen.
  • Absolutes Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen zu wahren.
  • Sich ehrlich und redlich zu verhalten, weder falsch noch irreführende Angaben zu machen und jedem eine individuelle Bestattungsregelung zu garantieren.
  • Allen, die eine Bestattung zu Lebzeiten regeln möchten, hierzu die Möglichkeit zu bieten und – im Bewusstsein dieser Verantwortung – die eingegangenen Verpflichtungen im Sinne der Vorsorgenden zu erfüllen.
  • Die Öffentlichkeit über Bestattungsdienstleistungen und Bestattungskosten transparent und eindeutig zu informieren.
  • Sich und seine Mitarbeiter weiterzubilden und damit die fachliche Qualifikation zu verbessern.

08.04.04 – Idsteiner Anzeiger