Erbrecht und Testament
Die Themen Erben und Vererben sind sehr komplex und für den Laien oft nicht transparent. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die gesetzliche Erbfolge eindeutig. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Ist ein Testament sinnvoll?
Sollten die oben beschriebenen Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen – wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig. Hierin können Festlegungen bezüglich des ganzen sogenannten Vermächtnisses fixiert werden oder auch nur Teile davon.
Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Name, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, bietet jedoch oft mehr Sicherheit im Vergleich zum selbstverfassten Dokument. Eventuelle Unklarheiten oder Streitigkeiten unter den Erben können mit einer rechtlichen Absicherung vermieden werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie in rechtlichen Fragen nicht beraten dürfen. Gerne empfehlen wir Ihnen jedoch Adressen von Rechtsanwälten und Notaren, die Sie professionell unterstützen.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie erste wichtige Informationen: