Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung (auch Patiententestament) ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme für den Krankheitsfall. Damit haben Sie die Möglichkeit, eigene Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung, Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer schweren oder aussichtslosen Erkrankung festzuhalten. Sie tritt dann in Kraft, wenn Sie aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit Ihren Willen nicht mehr äußern können. Die behandelnden Ärzte sind an Ihre Verfügung gebunden und müssen ihre Therapien dementsprechend ausrichten.

Grundsätzlich sollte die Patientenverfügung in Schriftform verfasst werden. Eine regelmäßige Aktualisierung mit Datum und Unterschrift ist empfehlenswert. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die Ihre Interessen teilweise oder ganz vertritt.

Für eine persönliche Beratung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Gerne halten wir Kontakte für Sie bereit.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie erste Informationen und hilfreiche Textbausteine: