Rentenfragen

Auch wenn es schwer fällt, im Trauerfall über finanzielle Fragen nachzudenken, sollte eine entsprechende Absicherung für die hinterbliebenen Ehegatten und Kinder unmittelbar in die Wege geleitet werden. Es empfiehlt sich, rechtzeitig Ansprüche gegenüber den Rententrägern geltend zu machen. Wir unterstützen Sie dabei.

Die Witwen- und Witwerrente

Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sie beanspruchen können, wenn Sie als Versicherter mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt haben. Voraussetzung ist außerdem, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter diesen speziellen Bedingungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Leistung.

Die nachfolgenden Dokumente werden hierfür benötigt:

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Rentenunterlagen beider Ehepartner*
  • Personalausweis und Chip-Karte der Krankenkasse
  • Bankverbindung inklusive BIC und IBAN-Nummer
  • Persönliche Steuer-Identifikations-Nummer
  • Betriebsrenten, Wohngeld, Sozialhilfe, sonstige stattliche oder private Bezüge
  • Krankenkassenkarte des Antragstellers

*) Die Vorschusszahlung an Witwen und Witwer wird von uns beantragt. Die Witwen- oder Witwerrente beantragen Sie in Ihrer Rentenstelle oder gerne auch in unserem Institut.

Die Waisenrente

Für Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, gibt es ebenfalls eine staatliche finanzielle Unterstützung, die allerdings mit dem 27. Lebensjahr endet. Die Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in der Höhe von 10% der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Beim Tod beider Eltern steigt der Anteil auf 20%. Voraussetzung für den Bezug der Halbwaisen- oder Waisenrente ist auch, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Für Fragen zu Rentenangelegenheiten sowie für eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung: